Standaufsicht


Grundlage: §10 Abs. 6 AWaffV

Gem. den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für die Qualifizierung von Aufsichtspersonen (Standaufsicht)

Themeninhalte: 

  • Schießstätte
  • Waffenrechtliche Regelung zur Benutzung von Schießstätten
  • Altersgrenzen
  • Aufgaben der Aufsicht
  • Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte
  • Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte
  • Versicherungsfragen
  • Verhalten bei Unfällen

Prüfungsteam/Multiplikatoren BSV

Axel Richter Kreisreferent für Sachkunde 

Mathias Zäpfel Kreisreferent für Sachkunde 

Bruno Winkler Kreisschützenmeister 

Manfred Riehl Stellv. Kreisschützenmeister 

Dauer:

ca. 5 Stunden

Lehrgangsgebühr: 20 €


Termine 2024 

Tag

Mittwoch

Datum

06. November 2024

Zeit

18:00 – 21:00 Uhr



Die Teinehmer sollten mindestens 9 Monate im Verein und 18 Jahre alt sein.

Um die Prüfung erfolgreich abzuschließen muss der Teilnehmer Erfahrung im Umgang mit erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen haben, insbesondere mit Großkaliber-Kurzwaffen (wie z.B. .357 Magnum oder .45 ACP) und Großkaliber-Langwaffen (wie z.B. Ordonnanzgewehr, Repetierflinte, Unterhebelrepetierer).

Wenn sich in Ihrem Verein die Ausbildung an Großkaliber Kurz- und Langwaffen nicht realisieren läßt, weil Ihr Verein keine entsprechende Zulassung hat, bitte die Info an den Kreisschulungsleiter Axel Richter - osm@svgg-eppelheim.de - senden.

Wir werden versuchen hier eine Lösung, d.h. eine Ausbildungsmöglichkeit bei der Schützenvereinigung Eppelheim, wenn auch kostenpflichtig, zu finden.

Die Teilnehmer am Sachkundelehrgang erhalten den Lehrgangsordner Waffensachkunde, Leitfaden und Fragenkatalog des Deutschen Schützenbundes.

Alle Lehrgangsteilnehmer erhalten nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine Urkunde über die Lehrgangsteilnahme. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei den Verbänden und der für Waffenangelegenheiten zuständigen Behörde.

Die Teilnehmer Standaufsichten erhalten einen Ausweis, mit dem Vermerk, dass das Mitglied gemäß §10 Abs. 6 AWaffV und den hierzu ergangenen Richtlinien des Deutschen Schützenbundes, an einer Ausbildung zur Qualifikation von Standaufsichten teilgenommen hat.

Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss können keine Teilnehmer mehr angenommen werden, da die Lehrgangsunterlagen bestellt werden müssen.