Grundlage: §10 Abs. 6 AWaffV
Gem. den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für die Qualifizierung von Aufsichtspersonen (Standaufsicht)
Themeninhalte:
Prüfungsteam/Multiplikatoren BSV
Axel Richter Kreisreferent für Sachkunde
Mathias Zäpfel Kreisreferent für Sachkunde
Bruno Winkler Kreisschützenmeister
Manfred Riehl Stellv. Kreisschützenmeister
Dauer:
ca. 5 Stunden
Lehrgangsgebühr: 20 €
Termine 2024
Tag
Mittwoch
Datum
06. November 2024
Zeit
18:00 – 21:00 Uhr
Die Teinehmer sollten mindestens 9 Monate im Verein und 18 Jahre alt sein.
Um die Prüfung erfolgreich abzuschließen muss der Teilnehmer Erfahrung im Umgang mit erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen haben, insbesondere mit Großkaliber-Kurzwaffen (wie z.B. .357 Magnum oder .45 ACP) und Großkaliber-Langwaffen (wie z.B. Ordonnanzgewehr, Repetierflinte, Unterhebelrepetierer).
Wenn sich in Ihrem Verein die Ausbildung an Großkaliber Kurz- und Langwaffen nicht realisieren läßt, weil Ihr Verein keine entsprechende Zulassung hat, bitte die Info an den Kreisschulungsleiter Axel Richter - osm@svgg-eppelheim.de - senden.
Wir werden versuchen hier eine Lösung, d.h. eine Ausbildungsmöglichkeit bei der Schützenvereinigung Eppelheim, wenn auch kostenpflichtig, zu finden.
Die Teilnehmer am Sachkundelehrgang erhalten den Lehrgangsordner Waffensachkunde, Leitfaden und Fragenkatalog des Deutschen Schützenbundes.
Alle Lehrgangsteilnehmer erhalten nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine Urkunde über die Lehrgangsteilnahme. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei den Verbänden und der für Waffenangelegenheiten zuständigen Behörde.
Die Teilnehmer Standaufsichten erhalten einen Ausweis, mit dem Vermerk, dass das Mitglied gemäß §10 Abs. 6 AWaffV und den hierzu ergangenen Richtlinien des Deutschen Schützenbundes, an einer Ausbildung zur Qualifikation von Standaufsichten teilgenommen hat.
Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss können keine Teilnehmer mehr angenommen werden, da die Lehrgangsunterlagen bestellt werden müssen.