Der Lehrgang wird gemäß §3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2c AWaffV nach den „Richtlinien zur Durchführung von Lehrgängen für den Nachweis der Sachkunde“ des Deutschen
Schützenbundes e.V. vom 08.11.2025 durchgeführt.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erlangen dabei die theoretischen sowie praktischen Kenntnisse über:
-Waffenrechtliche Grundlagen (WaffG und AWaffV)
-Beschussrechtliche Grundlagen (Beschussgesetz und Beschussverordnung)
-Gesetzliche Grundlagen zur Notwehr und zum Notstand
-Waffentechnische Grundlage für Schusswaffen (Lang-, Kurzwaffen und Munition)
-Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
-Handhabung von Schusswaffen und Munition sowie deren Aufbewahrung
-Ausreichende Schießfertigkeiten
Termin für 2026
Sachkunde mit Standaufsicht
Anmeldeschluss: AUSGEBUCHT!
Veranstaltungsort: SVgg Eppelheim
Kosten:
Sachkunde + Standaufsicht 120 Euro
Standaufsicht 20 Euro
Die Gebühren sind am ersten Tag des Lehrgangs zu bezahlen.
Lehrgang Oktober
Tag
Montag
Mittwoch
Samstag
Mittwoch
Samstag
Datum
19.10.2026
21.10.2026
24.10.2026
28.10.2026
31.10.2026
Zeit
18:00 – 21:00 Uhr
18:00 – 21:00 Uhr
09:00 – 17:00 Uhr
18:00 – 22:00 Uhr
09:00 – 17:00 Uhr
Thema
Theorie, Notwehr
Theorie
Theorie
Standaufsicht
Praxis und Prüfung
Die Teinehmer sollten mindestens 9 Monate im Verein und 18 Jahre alt sein.
Um die Prüfung erfolgreich abzuschließen muss der Teilnehmer Erfahrung im Umgang mit erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen haben, insbesondere mit Großkaliber-Kurzwaffen (wie z.B. .357 Magnum oder .45 ACP) und Großkaliber-Langwaffen (wie z.B. Ordonnanzgewehr, Repetierflinte, Unterhebelrepetierer).
Wenn sich in Ihrem Verein die Ausbildung an Großkaliber Kurz- und Langwaffen nicht realisieren läßt, weil Ihr Verein keine entsprechende Zulassung hat, bitte die Info an den Kreisschulungsleiter Axel Richter - [email protected] - senden.
Wir werden versuchen hier eine Lösung, d.h. eine Ausbildungsmöglichkeit bei der Schützenvereinigung Eppelheim, wenn auch kostenpflichtig, zu finden.
Die Teilnehmer am Sachkundelehrgang erhalten den Lehrgangsordner Waffensachkunde, Leitfaden und Fragenkatalog des Deutschen Schützenbundes.
Alle Lehrgangsteilnehmer erhalten nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine Urkunde über die Lehrgangsteilnahme. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei den Verbänden und der für Waffenangelegenheiten zuständigen Behörde.
Die Teilnehmer Standaufsichten erhalten einen Ausweis, mit dem Vermerk, dass das Mitglied gemäß §10 Abs. 6 AWaffV und den hierzu ergangenen Richtlinien des Deutschen Schützenbundes, an einer Ausbildung zur Qualifikation von Standaufsichten teilgenommen hat.
Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss können keine Teilnehmer mehr angenommen werden, da die Lehrgangsunterlagen bestellt werden müssen.
