Sachkundelehrgang

Der Lehrgang wird gemäß §3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2c AWaffV nach den „Richtlinien zur Durchführung von Lehrgängen für den Nachweis der Sachkunde“ des Deutschen Schützenbundes e.V. vom 08.11.2025 durchgeführt.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erlangen dabei die theoretischen sowie praktischen Kenntnisse über:

-Waffenrechtliche Grundlagen (WaffG und AWaffV)
-Beschussrechtliche Grundlagen (Beschussgesetz und Beschussverordnung)
-Gesetzliche Grundlagen zur Notwehr und zum Notstand
-Waffentechnische Grundlage für Schusswaffen (Lang-, Kurzwaffen und Munition)
-Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
-Handhabung von Schusswaffen und Munition sowie deren Aufbewahrung
-Ausreichende Schießfertigkeiten


Termin für 2026

 

Sachkunde mit Standaufsicht

Anmeldeschluss: AUSGEBUCHT!

Veranstaltungsort: SVgg Eppelheim

Kosten: 

Sachkunde + Standaufsicht 120 Euro

Standaufsicht 20 Euro

Die Gebühren sind am ersten Tag des Lehrgangs zu bezahlen.

 

Lehrgang Oktober

Tag

Montag

Mittwoch

Samstag

Mittwoch

Samstag

Datum

19.10.2026 

21.10.2026 

24.10.2026 

28.10.2026 

31.10.2026

Zeit

18:00 – 21:00 Uhr

18:00 – 21:00 Uhr

09:00 – 17:00 Uhr

18:00 – 22:00 Uhr

09:00 – 17:00 Uhr

Thema

Theorie, Notwehr

Theorie

Theorie

Standaufsicht

Praxis und Prüfung



Die Teinehmer sollten mindestens 9 Monate im Verein und 18 Jahre alt sein.

 

Um die Prüfung erfolgreich abzuschließen muss der Teilnehmer Erfahrung im Umgang mit erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen haben, insbesondere mit Großkaliber-Kurzwaffen (wie z.B. .357 Magnum oder .45 ACP) und Großkaliber-Langwaffen (wie z.B. Ordonnanzgewehr, Repetierflinte, Unterhebelrepetierer).

 

Wenn sich in Ihrem Verein die Ausbildung an Großkaliber Kurz- und Langwaffen nicht realisieren läßt, weil Ihr Verein keine entsprechende Zulassung hat, bitte die Info an den Kreisschulungsleiter Axel Richter - [email protected] - senden.

 

Wir werden versuchen hier eine Lösung, d.h. eine Ausbildungsmöglichkeit bei der Schützenvereinigung Eppelheim, wenn auch kostenpflichtig, zu finden.

 

Die Teilnehmer am Sachkundelehrgang erhalten den Lehrgangsordner Waffensachkunde, Leitfaden und Fragenkatalog des Deutschen Schützenbundes.

 

Alle Lehrgangsteilnehmer erhalten nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine Urkunde über die Lehrgangsteilnahme. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei den Verbänden und der für Waffenangelegenheiten zuständigen Behörde.

 

Die Teilnehmer Standaufsichten erhalten einen Ausweis, mit dem Vermerk, dass das Mitglied gemäß §10 Abs. 6 AWaffV und den hierzu ergangenen Richtlinien des Deutschen Schützenbundes, an einer Ausbildung zur Qualifikation von Standaufsichten teilgenommen hat.

 

Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss können keine Teilnehmer mehr angenommen werden, da die Lehrgangsunterlagen bestellt werden müssen.